§ 1 Geltungsbereich
Mit seinem schriftlichen Auftrag über (Beratung, Produktion, Creativ-, Print- und Digitalmedien) erkennt der Auftraggeber
die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der "hanse:partner" B. Stiller (folgend
hanse:partner) an.- Für das jeweilige Vertragsverhältnis gilt ausschließlich deutsches Recht; mündliche Vereinbarungen
bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch "hanse:partner".
§ 2 Vertragsdauer und Kündigung
(1) Verträge über die Leistungen von "hanse:partner" treten mit ihrem wirksamen Abschluss in Kraft.
(2) Befristete Verträge können nicht ordentlich gekündigt werden. Die Mindestlaufzeit für unbefristete Verträge beträgt
12 Monate.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung, insbesondere aus den in den einzelvertraglichen Vereinbarungen
festgelegten Gründen, bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Schriftform.
§ 3 hanse:partner-Leistungen
(1) "hanse:partner" erbringt seine Leistungen nach Maßgabe der einzelvertraglichen Abreden.
(2) "hanse:partner" ist berechtigt, seine Leistungen unter Zuhilfenahme von Leistungen Dritter zu erbringen. Diese Dritten sind gemäß deren
Geschäftsbedingungen um sorgfältige Ausführung bemüht. "hanse:partner" haftet nicht für das Verschulden oder Unvermögen dieser Dritten. Insofern
kommen Zurückbehaltungsrechte oder Schadensersatz insbesondere auch wegen unsorgfältiger Auswahl gegenüber "hanse:partner" nicht in Betracht.
(3) Als maßgeblicher Lieferzeitpunkt gilt 12.00 Uhr des in der Leistungszeitabrede genannten Tages.
(4) Technische Kosten (für Druckvorlagenherstellung, Typo-Design, Copy, Farbdruck u.a.) sowie für vom Auftraggeber gewünschten oder zu vertretenden
Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen trägt der Auftraggeber. Korrekturabzüge werden gegen Versandkostenerstattung zugesandt.
Gibt der Auftraggeber den Korrekturabzug nicht fristgerecht innerhalb von 7 Werktagen zurück, so gilt die Genehmigung zur Realisierung als erteilt.
(5) Wird "hanse:partner" mit der Erarbeitung von Creativ-Design-Serviceleistungen betraut, ohne daß es zur Veröffentlichung kommt, so bleiben Idee,
Konzeption sowie künstlerischer Inhalt Eigentum der "hanse:partner". Entwurfsarbeiten sind ohne Rücksicht auf Gefallen oder Nichtgefallen zu bezahlen.
Die anderweitige Verwendung ganzer von "hanse:partner" erarbeiteter Creativ-Design-Serviceleistungen oder wesentlicher Bestandteile davon
berechtigen "hanse:partner" zum Schadensersatz in Höhe des vereinbarten Entgelts. Findet eine insofern widerrechtliche Nutzung über das im
Gestaltungsauftrag vorgesehene Maß statt (z.B. höhere Auflage, Veröffentlichung in einem Medium mit größerer Verbreitungswirkung, u.ä.), so wird
der Schaden pauschal in doppelter Höhe des Auftragswertes angesetzt.
(6) Gemeinschafts-, Sammel- oder Verbundaufträge (mehrere voneinander unabhängige Firmen werden in einem Auftrag berücksichtigt) sind nur
unter einer gemeinsamen Firmierung (§§ 17 ff. HGB) oder Markenbezeichnung zulässig. In diesen Fällen wird auf den anteiligen Rechnungsbetrag
je Firma ein Aufschlag von 50% berechnet.
§ 4 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde wird die Leistungen von "hanse:partner" und die von "hanse:partner" übermittelten Inhalte nur für seine eigenen Zwecke nutzen. Die
Nutzung für Zwecke Dritter, wozu auch Konzernunternehmen gehören, bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
(2) Der Kunde wird "hanse:partner" unverzüglich über Veränderungen von Voraussetzungen seiner Tarifeinordnung sowie eine maßgebliche Verschlechterung
seiner wirtschaftlichen Verhältnisse informieren. (3) Der Kunde ist selbst in vollem Umfang dafür verantwortlich, dass die Nutzung der Leistungen von "hanse:partner" nur im Rahmen des rechtlich
zulässigen und insbesondere unter Beachtung aller maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Auflagen erfolgt.
Er stellt "hanse:partner" hiermit von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung dieser Pflichten resultieren können.
(4) Der Kunde wird "hanse:partner" von ihm erkennbare Störungen im Zusammenhang mit den Leistungen von "hanse:partner" umgehend, einschließlich
der näheren Umstände ihres Auftretens, ihrer Erscheinungsform und ihrer Auswirkung mitteilen sowie "hanse:partner" bei der Störungsanalyse
in zumutbarem Umfang unterstützen. Ergibt die Störungsanalyse, daß die Störung nicht von "hanse:partner" zu vertreten ist, vergütet der
Kunde "hanse:partner" den angefallenen Aufwand nach den üblichen Sätzen von "hanse:partner".
(5) Verstöße des Kunden gegen seine Verpflichtungen berechtigen "hanse:partner" zur außerordentlichen Kündigung der betroffenen und weiteren
vereinbarten Leistungen, wenn die Verstöße nicht nur unerheblich sind. "hanse:partner" wird den Kunden, soweit dies angemessen ist, auf den Verstoß
hinweisen und zur Beseitigung des Verstoßes mit angemessener Fristsetzung auffordern.
(6) "hanse:partner" kann die Details der Zusammenarbeit zwischen den Vertragspartnern und der Erbringung der vertraglichen Leistungen im Rahmen
des Angemessenen ändern und erweitern.
§ 5 Gewährleistung
(1) "hanse:partner" übernimmt keine Gewähr für den Inhalt und den Wahrheitsgehalt der in Auftrag gegebenen Angaben; insbesondere wird
- trotz größtmöglicher Sorgfalt - nicht gehaftet für die Richtigkeit von Firmen- und Adresseinträgen. Es ist ausschließlich Sache des Auftraggebers,
wettbewerbs-, warenzeichen- oder namensrechtliche Fragen vor Erteilung des Auftrages von sich aus zu klären. Im Falle der Inanspruchnahme
durch Dritte haftet allein der Auftraggeber. Die Benutzung von Rufnummern Dritter bedarf der Zustimmung des Anschlußinhabers; diese gilt als vom
Auftraggeber eingeholt.
(2) Erkennbare Mängel müssen gegenüber "hanse:partner" bis spätestens 7 Tage nach Erhalt der Creativ- oder Produktionsleistung schriftlich angezeigt
werden; andernfalls erlöschen evtl. Ansprüche.
(3) Bei mangelhafter Ausführung des Auftrages leistet "hanse:partner" Gewähr nach eigener Wahl durch kostenlose Nachbesserung oder Rückgängigmachung
des Vertrages. Ist "hanse:partner" zur Nachbesserung nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus
aus Gründen, die "hanse:partner" nicht zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Nachbesserung fehl, so ist der Auftraggeber nach seiner
Wahl berechtigt, Rückgängigmachung des Vertrages oder Minderung zu verlangen.
(4) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche unseres Vertragspartners – gleich aus welchen Rechtsgründen -
ausgeschlossen. "hanse:partner" haftet deshalb insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Vertragsgegenstand selbst entstanden sind sowie
für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden unseres Vertragspartners. Die vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die
Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von "hanse:partner" beruht oder bei Fehlen einer schriftlich zugesicherten Eigenschaft.
§ 6 Zahlungsbedingungen
(1) Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Entscheidend ist die Gutschrift auf dem angegebenen
Geschäftskonto von "hanse:partner".
(2) Der Kunde kann der Rechnungslegung innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung schriftlich widersprechen. Erfolgt in dieser Zeit kein
Widerspruch, gilt die Abrechnung im Umfang und in der Höhe als akzeptiert.
(3) Überfällige Rechnungsbeträge werden ab der ersten Mahnung mit 8 Prozent p.a. verzinst. Etwaige bewilligte Rabatte und/oder Vergütungen
entfallen bei gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahren, Konkurs und bei Einleitung des gerichtlichen Verfahrens.
§ 7 Schlussbestimmungen
(1) Diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen die Regelungen der jeweiligen Einzelverträge vor. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten gleichwohl ergänzend; auch für zukünftige Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug
genommen wird.
(2) Der Kunde kann Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit "hanse:partner" nur mit vorheriger, schriftlicher Einwilligung durch "hanse:partner" auf
einen Dritten übertragen.
(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die schriftlichen Regelungen der Einzelverträge geben die Vereinbarungen der Vertragspartner vollständig
wieder. Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform durch Vertragsnachträge,
was auch für diese Klausel gilt.
(4) Die Vertragspartner können gegenüber ihren Pflichten aus dem jeweiligen Einzelvertrag nur Zurückbehaltungsrechte geltend machen und/oder
Aufrechnung erklären, wenn die Gegenansprüche aus den jeweiligen Einzelverträgen stammen und entweder unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind.
(5) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern unwirksam sein oder werden, berührt
dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. Die Vertragspartner werden die unwirksame Bestimmung durch eine solche Regelung ersetzen,
die dem wirtschaftlich gewollten in zulässiger Weise am nächsten kommt. Bis dahin gilt eine solche Regelung als vereinbart. Gleiches gilt für den Fall
einer regelungsbedürftigen Lücke.
(6) Erfüllungsort für die Leistungen beider Vertragspartner und ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg.
Hinweis gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz:
Name und Anschrift des Auftraggebers sowie alle für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten werden in automatisierten Dateien gespeichert.